Kim Kanwischer

Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

Nachfolgende Bedingungen gelten für alle Angebote von Kim Kanwischer. Teil A gilt für jedes Angebot. Die Teile B bis D gelten zusätzlich für Karten, Online-Angebote und Personaltraining, für Workshops und Veranstaltungen sowie für Ausbildungen.

Teil A – Für alle Angebote

§ 1 Vertragspartnerin und Geltungsbereich

Vertragspartnerin ist Kim Kanwischer, Josef-Mayburger-Kai 28, 5020 Salzburg. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, unabhängig davon, unter welchem Auftritt und über welchen Buchungsweg sie gebucht werden. Teil B gilt zusätzlich für Karten, Online-Angebote und Personaltraining, Teil C für Workshops und Veranstaltungen, Teil D für Ausbildungen.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung erfolgt über den Anmeldebogen oder über eine Buchungsplattform. Bei Anmeldung über den Anmeldebogen kommt der Vertrag mit der Bestätigung durch Kim Kanwischer zustande. Bei Buchung über eine Buchungsplattform kommt er mit dem Abschluss des Buchungsvorgangs zustande.

§ 3 Preise und Zahlung

Es gilt der zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichte Preis des jeweiligen Durchgangs. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Bei Buchung über eine Buchungsplattform kann ein Aufschlag der Plattform hinzukommen; er ist dort ausgewiesen. Ratenzahlung ist nach Vereinbarung möglich.

§ 4 Frühbucherpreis

Ein Frühbucherpreis gilt bis acht Wochen vor Beginn des jeweiligen Durchgangs. Abweichende Fristen bei Sonderangeboten werden beim jeweiligen Angebot bekanntgegeben. Die Höhe des Nachlasses wird je Durchgang bekanntgegeben.

§ 5 Gesundheit und eigene Gefahr

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnehmerin bestätigt ausdrücklich, dass sie die zur Teilnahme notwendige körperliche Verfassung und Gesundheit besitzt.

§ 6 Haftung

(1) Kim Kanwischer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit wird nur gehaftet bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmerin vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Für Garderobe und Wertsachen wird keine Haftung übernommen.

§ 7 Höhere Gewalt

Muss ein Angebot wegen höherer Gewalt ausfallen, insbesondere wegen extremen Wetters, Streiks oder Erkrankung der Lehrkraft, findet es an einem Ersatztermin statt. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht, solange ein Ersatztermin angeboten wird. Kommt kein Ersatztermin zustande, wird die Gebühr für den ausgefallenen Teil erstattet.

§ 8 Absage durch Kim Kanwischer

(1) Kim Kanwischer kann einen Durchgang absagen, insbesondere wenn zu wenige Anmeldungen vorliegen.
(2) Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet.
(3) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Unterkunftskosten, bestehen nicht.

§ 9 Unterlagen

Alle im Rahmen eines Angebots überlassenen Unterlagen, insbesondere Skripte und Manuale, sind urheberrechtlich geschützt. Sie sind ausschliesslich für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmerin bestimmt. Die Teilnehmerin darf sie für ihren eigenen Unterricht mit ihren Kursteilnehmerinnen verwenden. Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung und die Verwendung in eigenen Aus- oder Weiterbildungen sind nicht gestattet.

§ 10 Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung auf kaneschool.eu.

§ 11 Rücktrittsrecht bei Buchung aus der Ferne

(1) Verbraucherinnen, die den Vertrag ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit schliessen, also online, per E-Mail oder telefonisch, können binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
(2) Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung in Textform an Kim Kanwischer, Josef-Mayburger-Kai 28, 5020 Salzburg, pilatesedu@kaneschool.eu.
(3) Im Fall des Rücktritts werden alle bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen nach Zugang der Erklärung, erstattet.
(4) Beginnt das Angebot auf ausdrücklichen Wunsch der Teilnehmerin vor Ablauf der Frist, ist ein dem bereits erbrachten Teil entsprechender Betrag zu zahlen.
(5) Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Verträgen über Freizeitdienstleistungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen sind.

§ 12 Schriftform

Mündliche Vereinbarungen zu diesem Vertrag sind nichtig. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

§ 13 Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem die Teilnehmerin ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Teil B – Karten, Online-Angebote und Personaltraining

§ 14 Gültigkeit der Karten

(1) Dieser Teil gilt, soweit die genannten Angebote verfügbar sind; ein Anspruch auf ein durchgehendes Angebot besteht nicht.
(2) 3er-, 5er- und 10er-Karten für Personaltraining sind ab Kaufdatum vier Monate gültig.
(3) 10er-Karten für Mattenkurse vor Ort sind ab Kaufdatum drei Monate gültig.
(4) Bei Online-Angeboten sind 10er-Karten für Mattenkurse sechs Monate gültig, Karten für Personaltraining einen Monat, einzelne Mattenkurse einen Monat.
(5) Karten sind vom Umtausch ausgeschlossen.
(6) Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfallen nicht genutzte Einheiten ersatzlos.

§ 15 Absage einzelner Termine

Ein gebuchter Termin für Personaltraining ist bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin abzusagen. Bei späterer Absage wird der vereinbarte Stundensatz berechnet.

Teil C – Workshops und Veranstaltungen

§ 16 Absage und Nachholen

Eine Absage ist bis spätestens sieben Tage vor Beginn kostenfrei möglich; bereits bezahlte Gebühren werden vollständig erstattet. Erfolgt die Absage weniger als sieben Tage vor Beginn, erfolgt keine Rückzahlung; der bezahlte Betrag bleibt in voller Höhe als Guthaben erhalten und kann innerhalb eines Jahres für einen späteren Workshop eingelöst werden. Bei Nichterscheinen ohne Absage erfolgt weder eine Rückzahlung noch eine Gutschrift. § 11 bleibt unberührt.

Teil D – Ausbildungen

§ 17 Ausbildungsdauer

Für die Comprehensive Mat Ausbildung, die Advanced Apparatus Ausbildung Phase I (Reformer), das Bridge-Programm und die Comprehensive Mat & Reformer Ausbildung beträgt die Ausbildungsdauer ein Jahr. Für die Advanced Apparatus Ausbildung, Phase II und III, beträgt sie zwei Jahre. Die Frist beginnt mit der letzten Theoriestunde.

§ 18 Verlängerung

Wird die Ausbildungsdauer nach § 17 überschritten, wird eine Verlängerungsgebühr von 200 € berechnet. Die Verlängerung verlängert die bestehende Frist; sie ist kein Neueinstieg in einen weiteren Durchgang.

§ 19 Beaufsichtigte „Lernen zu lehren“-Stunden

Soweit ein Angebot beaufsichtigte Stunden vorsieht, sind diese innerhalb von zwölf Wochen nach der letzten Theoriestunde zu absolvieren. Werden sie später absolviert, werden sie mit 60 € inklusive Mehrwertsteuer je Einheit berechnet.

§ 20 Versäumte Ausbildungstage

(1) Ein versäumter Ausbildungstag kann nachgeholt werden. Die Teilnehmerin wählt zwischen zwei Wegen.
(2) In einem anderen Durchgang. Für Teilnehmerinnen, die ihre Zahlungen vertragsgemäss leisten, kostenfrei, nach Verfügbarkeit freier Plätze. Die Zahl der Nachholtermine ist nicht begrenzt.
(3) Frist. Am nächsten angebotenen Termin des Moduls, spätestens innerhalb eines Jahres nach dem versäumten Tag. Wird in diesem Jahr kein Termin angeboten oder ist kein Platz frei, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Termin mit freiem Platz.
(4) In Einzelstunden. Bis zu vier Einzelstunden je versäumtem Tag, zu 120 € je Stunde.
(5) Ausbildungsdauer. Sie bleibt unberührt. Kann der Nachholtermin aus Gründen, die Kim Kanwischer zu vertreten hat, erst nach Ablauf der Ausbildungsdauer angeboten werden, verlängert sie sich entsprechend; eine Verlängerungsgebühr fällt dann nicht an.
(6) Ganzer Durchgang. Wer insgesamt nicht teilnehmen kann, bucht einmalig auf einen anderen Durchgang um, der innerhalb eines Jahres beginnt. Die gezahlte Gebühr wird vollständig angerechnet. Die Umbuchung ist kostenfrei und an keine Frist gebunden. Wird auch der neue Durchgang nicht wahrgenommen, gilt § 21.
(7) Ablauf der Frist. Nimmt die Teilnehmerin innerhalb eines Jahres an keinem Durchgang teil, obwohl mindestens einer angeboten wurde, erlischt der Anspruch. Eine Rückerstattung erfolgt nicht. Wurde kein Durchgang angeboten oder war kein Platz frei, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Durchgang mit freiem Platz.
(8) § 11 bleibt unberührt.

§ 21 Absage durch die Teilnehmerin

(1) Bei einer Absage nach verbindlicher Anmeldung wird in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 50 € berechnet. Erfolgt die Absage weniger als zwölf Wochen vor Kursbeginn, sind 50 % der Kursgebühr zu zahlen. Erfolgt die Absage weniger als acht Wochen vor Kursbeginn, ist die gesamte Kursgebühr fällig.
(2) Auf die nach Absatz 1 zu zahlenden Beträge werden ersparte Aufwendungen sowie das angerechnet, was durch anderweitige Vergabe des Platzes eingenommen wird. Der Teilnehmerin bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
(3) § 11 bleibt unberührt.

Kim Kanwischer, Salzburg